Der Businessplan für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus, die sich selbstständig machen, besteht die Möglichkeit der speziellen Förderung. Die wichtigsten Förderinstrumente sind die Zahlung des Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes.

Die zuständigen Mitarbeiter der Agentur oder des Jobcenters prüfen den Antrag auf Förderung. Die Prüfung kann man verstehen als das Suchen nach beweisbaren Gründen die Förderung verweigern zu können! Das trifft auch auf den Businessplan zu. Den richtigen Businessplan vorlegen zu können, ist die Sichtweise der Entscheider bei der Agentur oder dem Jobcenter zu beachten.

    1. Verwaltungsakt und Formalie

Auf Basis der zu Grund liegenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften ist der Businessplan aus rein formellen Gründen Bestandteil des Antrags. Das bedeutet, dass die Entscheider aus formellen Gründen nur dann dem Antrag positiv bescheiden, wenn der Businessplan wie alle Pflichtunterlagen vorliegt. Ohne Businessplan kein positiver Bescheid.

    2. Nachweis der Ernsthaftigkeit

Der Businessplan liefert mit den anderen Unterlagen zusammen die Grundlage dafür, herauszufinden, ob das Vorhaben tatsächlich ernst gemeint ist oder eventuell nicht. Je nach Qualität der Ausführungen im Businessplan und dessen Übereinstimmung z.Bsp. mit Aussagen im Gesprächen oder dem Votum in der fachlichen Stellungnahme, kann die Ernsthaftigkeit hinterfragt werden.

    3. Nachweis der Sinnhaftigkeit und Tragfähigkeit

Der Businessplan wird daraufhin geprüft, ob das Gründungsprojekt sinnvoll erscheint und möglicherweise erfolgversprechend ist. Grundsätzlich kann niemand in die Zukunft schauen und auch die Entscheider können nicht sagen, ob das Vorhaben im Businessplan erfolgreich sein wird. Sie können einen Businessplan nur in Frage stellen, wenn er massive Fehler aufweist. Wie zum Beispiel:

  • entscheidende Kapitel, Angaben und Aussagen fehlen
  • Kalkulationen zur Preisen und Absätzen oder Kosten fehlen oder weisen Rechenfehler auf
  • Aussagen oder Berechnungen widersprechen sich oder sind nicht abgestimmt (z.Bsp. Rentabilität zu Liquidität)
  • Die Erfolgsaussichten erscheinen utopisch optimistisch

4.  Die Erfolgsaussichten rechtfertigen keine Förderung!

Sehr oft wird bei der Erstellung des Businessplanes vergessen, dass der Zweck der Förderung darin besteht, dem Gründer bei der Abfederung seiner privaten Lebenshaltung und sozialen Absicherung zu unterstützen. Der Zweck der Förderung besteht nicht darin fehlendes Kapital oder Verluste aufzufangen! Wenn aus dem Businessplan nicht hervorgeht, dass z.B. der Gründungszuschuss zur Sicherung der privaten Lebenshaltung notwendig ist, warum sollte dann dieser gewährt werden?

Wie sollte also ein solcher Businessplan beschaffen sein.

  1. Der Businessplan sollte den heutigen Anforderungen im Umfang und Inhalt genügen. Es gibt im Netz viele Vorlagen dazu. Unsere ist hier kostenlos erhältlich.
  2. Der Plan sollte nach Möglichkeit immer von einem kaufmännisch erfahrenen oder ausgebildeten Dritten auf Fehler geprüft werden, wenn man diese Fachkompetenz nicht von Hause aus mitbringt.
  3. Der Businessplan muss unbedingt eine qualitativ gute Finanzplanung mit Investitions-und – Finanzmittelplanung, der Rentabilitätsplanung und der Liquiditätsplanung enthalten. Diese müssen zueinander stimmig sein. Ob man neben dem Normal-Case auch ein Worst-Case Szenario erstellt, hängt von den dadurch besseren Argumenten für eine Förderung ab.
  4. Die Erklärung der Erfolgsaussichten sollte durch eine schlüssige und einfach verständliche Kalkulation untermauert werden.
  5. Das Wichtigste ist aber, dass der Businessplan Auskunft darüber gibt, wozu und wie die Förderung einen finanziellen Beitrag zum Erfolg leistet, weil die private Lebenshaltung gesichert wird. Da geht am besten, wenn die das in einer eigenen privaten Liquiditätsplanung nachgewiesen wird. Die private Liquiditätsplanung zeigt rechnerisch, dass es ohne den Gründungszuschuss nur schwer zu schaffen wäre, privat über die Runden zu kommen.
  6. Der Businessplan zeigt aber auch, dass nach Ablauf der 6 Monate das Unternehmen das private Einkommen finanzieren kann.

Wer sich nicht sicher ist, ob der eigene Businessplan geeignet ist oder sich nicht zutraut einen selbst zu erstellen, der sollte sich an einen Gründercoach wenden und Hilfe anfordern. Die Kosten für die Unterstützung sind i.d.R. nicht sehr hoch und können oft über eine Beratungsförderung klein gehalten werden. Warum mit einem ungeeigneten Businessplan die Förderung gefährden: 6 x Arbeitslosengeld 1 + 6 x 300 Pauschale = EUR  … sind Dein Gründungszuschuss ALG 1!

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