Businessplan für Bank oder Agentur für Arbeit

Ein Businessplan ist ein Instrument für die internen Entscheidungen eines Unternehmens zum Vorhaben. Bei der Gründung eines Unternehmens ist er die Beschreibung des Gründungsvorhabens selbst.

Häufig benötigen Geschäftspartner wie die Bank oder die Behörden einen Businessplan. Die Bank möchte beurteilen, ob das Vorhaben erfolgreich sein wird  und der beantragte Kredit zurückgezahlt werden kann. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter benötigen einen Businessplan für die Prüfung auf Zusage des Gründungszuschusses oder für das Einstiegsgeld.

Sobald Businesspläne für Entscheidungen Dritter vorgelegt werden müssen, erfüllen Sie nicht nur den Zweck, das Vorhaben für das Unternehmen zu beschreiben sondern werden zu einem Aushängeschild nach außen. Auf den Punkt gebracht sind sie dann ein Akquisitionsdokument, um die Bank oder die Agentur zur positiven Entscheidung zu bewegen.

Dieser Unterschied wird oft unterschätzt und bei der Erstellung eines Businessplanes für den Dritten nicht ausreichend berücksichtigt.

Was ist zu beachten.

  1. Businesspläne sind immer am Adressat orientiert

Je nach Adressat (Unternehmen, Bank, Behörde,…) sind die Schwerpunkte anders zu setzen, denn jeder der Adressaten hat andere Erwartungshaltungen.

  1. Reihenfolge der Erstellung beachten

Absoluten Vorrang hat der Businessplan für das Unternehmen. Er dient als Verschriftlichung der Vorhabens, als Handlungsleitfaden für dessen Umsetzung und später als Kontrollinstrument. Er dient aber immer internen Zwecken für das Unternehmen selbst bzw. dem Gründer.

  1. Ermittlung der Interessenlage des Adressaten

Bevor ein Businessplan für einen externen Dritten erstellt wird, sind dessen Interessen festzustellen. Werden einzelnen Bereiche im Businessplan besonders benötigt und inhaltlich geprüft oder geht es eher um die Befriedigung formeller Anforderungen?

  1. Ableitung vom internen Businessplan

Der Businessplan für den externen Adressaten wird entsprechend seiner Interessen so überarbeitet, dass das akquisitorische Ziel erreicht wird.

Existenzgründer, die das erste Mal dieser Aufgabe gegenüberstehen, empfiehlt es sich, einen Gründungscoach damit zu beauftragen, um diesen professionellen Anspruch erreichen zu können.

Beitrag demnächst: Der Businessplan für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter