Beratungen von Unternehmen, dazu zählt auch das Coaching von Gründern, sind kostenpflichtige Dienstleistungen. Die in der Beraterwelt übliche Abrechnungsform ist das Tagewerk, welche wiederum i.d.R. aus 8 Zeitstunden besteht.
Ein Gründungscoach rechnet deshalb i.d.R. auch in Tagewerke (8 Zeitstunden= 1 Tagwerk) ab. Die Stunden müssen nicht an einem Tag geleistet werden, sondern können sich auf mehrere Tage stundenweise verteilen. Das Entgelt pro Tagewerk wird vorher individuell verhandelt. In der Regel beginnen die Entgelte für ein Tagewerk ab EUR 600,00.
Die Kosten für das Coaching können unter bestimmten Voraussetzungen durch Zuschüsse aus Fördermitteln für den Gründer reduziert werden.
Bestimmte Bundesländer fördern die Beratung/Coaching für Gründer in der Vorgründungszeit (pre-Startup-Phase). Der Bund dagegen fördert mit Zuschüssen das Coaching nach dem Gründungszeitpunkt (post-Startup-Phase) für Jungunternehmen. Die genaue Höhe der Förderung und Konditionen sind in den jeweils gültigen Förderrichtlinien regelt. Diese können in der Förderdatenbank des Bundes abgefragt werden oder man bespricht mit dem Gründercoach die Fördermöglichkeiten im Erstgespräch bei Vertragsverhandlung und lässt sich dazu ganz individuell beraten.
Sollte eine Förderung in Frage kommen, dann ist erst der Förderantrag zu stellen. Erst nach dem Bescheid des Förderinstitutes sollte dann der Coachingvertrag geschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Coachingvertrag zu den Bedingungen des Förderprogramms passt.
Eine Förderung reduziert den Nettoaufwand erheblich, jedoch erst nach Abschluss der Beratung. Die Kosten sind durch den Gründer vollständig vorzufinanzieren. Nach der Abrechnung der Fördermaßnahme wird der Zuschuss dann dem Gründer gutgeschrieben.
Detaillierte Auskünfte zu Förderungen bei Coachings erteilen wir gern auf Anfrage kostenlos.
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