Staatliche Förderung einer Gründungsberatung

Staatliche Förderung (Zuschuss) für eine Gründungsberatung

Es gibt verschiedene Förderungsprogramme von Beratungsleistungen durch einen Gründercoach für eine Existenzgründung. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Förderung vor der dem Start der Gründung (pre start-up) oder nach dem Start der Gründung (post Start-up) erfolgt.

Die Programme unterscheiden sich in Förderungen der Bundesländer und des Bundes. Der Bund hat zur Zeit nur Programme für Beratungen nach der Gründung. Mehr darüber erfährst Du später hier oder sende uns Deine Anfrage.

Die Bundesländer haben ihre eigenen Programme aufgelegt, aber nicht in jedem Bundesland sind Zuschüsse für Beratungen vor Start erhältlich. Auch unterscheiden sich die Bedingungen stark voneinander. Sehr gründerfreundlich sind Sachsen oder  Sachsen-Anhalt, denn hier gibt es eine sehr intensive Unterstützung. In Sachsen-Anhalt muss aber der Gründercoach bei der Förderbank gelistet sein. In Brandenburg werden nur Programme bei innovativen Gründungen angeboten. In Bremen oder Hamburg gibt es keine Förderung mit Zuschuss.

Wie und wo erfahre ich, welche Förderung möglich ist?

Grundsätzlich sollte ein Gründercoach vor Aufnahmen der Beratungstätigkeit die Fördermöglichkeit prüfen, beraten und  bei der Beantragung unterstützen. Die Unterstützung ist wichtig, da die richtige Erfüllung der Formalien mit allen Dokumenten über Erfolg oder Misserfolg bei der Beantragung und Abruf der Zuschüsse das A und O sind.

Wenn Du noch mehr wissen möchtest oder mit einem Gründercoach dich zum Thema beraten möchtest, dann stelle eine kostenlose Beratungsanfrage.

 

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