Rentabilitätsplanung Teil 1 – Fixkostenplanung

Die Rentabilitätsplanung ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Gegenüberstellung der erwarteten Umsätze und Kosten. Je nach Branche und den Geschäftsprozessen kann der Aufbau der Planung unterschiedlich gewählt werden. In den folgenden Erläuterungen gehen wir nicht darauf ein, sondern bleiben bei einem einfachen, oft ausreichenden Prinzip mit den Positionen von Umsatz, Waren- , Personal und sonstigen Kosten.

Voraussetzung vor Erstellung einer jeden Rentabilitätsplanung ist, dass eine ausreichend tiefe Kalkulation der einzelnen Produkten oder Dienstleistungen vorliegt. Die Kalkulation liefert Antworten über die Komponenten und der Preise eines Produktes oder der Dienstleistung, der sonstigen Ressourcen pro Zeiteinheit etc.

Der erste Schritt sollte immer die Planung der von einem Umsatz vollkommen unabhängigen oder weitgehend unabhängigen Kosten, der sogenannten fixen Kosten, sein.

Dazu werden die fixen Kosten einzeln aufgelistet, einer Kostenart zugeordnet und ihre Höhe pro Zeiteinheit (Monat, Quartal, Jahr)und Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt.

Die Werte ergeben sich entweder aus der angenommen Werten des Geschäftsmodels, aus Angeboten, üblichen Branchenpreisen oder aus vorverhandelten Verträgen.

Beispiel Miete und andere Raumnebenkosten:

Kostenart: Miete

Nettokaltmiete für Büro, EUR 850 pro Monat fällig am 1. des Monats
Nettokaltmiete für Lager, EUR 1580 pro Monat fällig am 1. des Monats
Nettokaltmiete für Stellplätze, EUR 80 pro Monat fällig am 15. Des Monats

Kostenart: Raumnebenkosten

Strom Büro, EUR 79,00 pro Monat

Kosten, welche nur quartalsweise oder einmal im Jahr anfallen sind auf Monatsbasis herunter zu brechen.

Sind alle diese Kosten zusammengetragen und bestimmt, erhält man den Fix-Kostenblock pro Monat. Dieser lastet auf dem Gründungsunternehmen vom ersten Tag an, noch bevor überhaupt der erste Umsatz gemacht wird.

Jetzt werden diese fixen Kosten in der Rentabilitätsplan-Tabelle nach den Kostenpositionen gegliedert auf die folgenden Monate für den Planungszeitraum (mind. 12 Monate) vorgetragen. Sind Änderungen (Erhöhungen oder Senkungen) zu späteren Monaten bekannt, so sind diese zu berücksichtigen. Für eine spätere Planung der Liquidität empfiehlt es sich, die Kosten mit Ihrer Höhe nach Zahlungsfälligkeit statt nur nach Monatswert zu planen.

Zu den fixen Kosten gehören evtl. auch Personalkosten, wenn es sich um Gehälter handelt oder Löhne mit vereinbarter Stundenzahl.

Für die Planung der Personalkosten reicht folgende Faustregel: Monatsbrutto des Arbeitnehmers mal 1,23 ist das Arbeitgeberbrutto.  Alternativ dazu kann man sich diese Beträge auf verschiedenen Homepages im Internet berechnen lassen.

Manchmal ist es einfacher die Kosten pro Jahr zusammenzutragen.

siehe Beispielbild Liste fixer Kosten pro Jahr:

Danach werden die Werte addiert und der Wert durch 12 geteilt. Damit erhält man den fixen Kostenbeitrag pro Monat, welcher mindestens verdient werden muss.

Die Planung von Wareneinsatz, Material, Umsätzen und den davon abhängigen sonstigen Kosten (variable Kosten) betrachten wird demnächst.