Die Ermittlung des Finanzmittelbedarf im Investitions- und Finanzierungsplan

Die Ermittlung des Finanzmittelbedarf  ist der erste Schritt in der Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans. Wer die Kleinunternehmerregel nutzen möchte rechnet alle Beträge brutto (mit Mehrwertsteuer) ansonsten immer netto (ohne Mehrwertsteuer).

Im Geschäftsmodell wurden bereits festgelegt, welche Schlüsselressourcen, Schlüsselpartner usw. benötigt werden, damit das Unternehmen mit tätigt werden kann. Ein neues Unternehmen muss Investitionen tätigen und verschieden Kosten verauslagen bevor es losgehen kann.

Aus dem Geschäftsmodell ergeben sich die Investitionen. Das können Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung, Verkaufseinrichtungen, Personalräume, u.v.m. Hinzukommen evtl. Kautionen oder Lizenzen und Aufwendungen für den ersten Bestand an Roh-oder Hilfsstoffen, Handelswaren, Vorerzeugnisse, u.v.m.

Außerdem ist es erforderlich die Aufwendungen für die Erschließung des Marktes im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten zu ermitteln. Diese wird wie eine Einmalinvestition  behandelt.

Bevor das Unternehmen überhaut den ersten Umsatz bzw. Gewinn erzielen wird, werden Monate, manchmal Jahre vergehen. In dieser Zeit wird mehr  ausgegeben als eingenommen. Deshalb ist i.d.R. eine Vorfinanzierung in Höhe des Betriebsmittelbedarfes notwendig. Wie hoch der Betrag des Betriebsmittelbedarfes sein könnte, gilt es zu ermitteln. Das Problem: Der Betrag ergibt sich erst genau aus der Liquiditätsplanung. Doch diese benötigt wiederum die Rentabilitätsplanung als Vorberechnung und diese Berechnung wiederrum aus dem Finanzmittelbedarf. Damit wären wir wieder am Anfang der Frage. Wie löst man das Problem?

Faustregel: Man summiert einfach die laufenden Kosten, welche in den ersten Monaten pro Monat mit Sicherheit anfallen werden, bis man mit dem richtigen Umsatz rechnet.

Beispiel: Warmmiete + Personalkosten + Fahrzeugkosten + Versicherungen + usw.

Dieser Betrag wird als Betriebsmittelbedarf vorläufig festgelegt.

Zu beachten ist, dass bei jedem Kauf von Gütern und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer auf den Nettobetrag mit zu bezahlen ist. Wenn keine Kleinunternehmerregel angewendet wird, ist deshalb der Mehrwertsteuerbetrag aus der Summe der Investitionen dem Betriebsmittelbedarf hinzuzurechnen.

Aus den Investitionen, den Markterschließungskosten und dem vorläufigen Betriebsmittelbedarf ergibt sich er Finanzmittelbedarf.  Die Höhe der Eigenmittel richtet sich nach der Vermögenslage des Gründers und den Anforderungen des Vorhabens. Kann Eigenkapital eingesetzt werden, dann zieht man dieses von dem Finanzmittelbedarf ab. So erhält man den vorläufigen Fremdmittelbedarf, der über Förderkredite, Betriebsmittelkredite, etc. zu finanzieren ist.

Mit dem vorläufigen Fremdmittelbetrag kann jetzt in die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung (Vorlage hier erhältlich) begonnen werden. Aus diesen Planungen erkennt man dann, ob der vorläufige Betriebsmittelbedarf zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde.

Wie das im Einzelnen funktioniert, erläutern wir in einem nächsten Beitrag.