Gründungszuschuss – fachliche Stellungnahme – ALG1

Wer bekommt einen Gründungszuschuss?

Wer Empfänger von Arbeitslosengeld 1 ist und beabsichtigt statt einer neuen Anstellung in die Selbstständigkeit zu gehen, kann von der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Die Förderung ist ein Zuschuss ohne Rechtsanspruch in der Startphase zur sozialen Absicherung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Restanspruch von Arbeitslosengeld von mindestens 150 Kalendertagen zum Zeitpunkt der Existenzgründung
  • Die Selbständigkeit wird als Haupterwerb getätigt
  • Die Agentur für Arbeit entscheidet positiv über den Antrag

Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden erhält der Gründer ab dem Tag der Selbstständigkeit:

im Zeitraum 1.- 6 Monat einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes 1 + EUR 300 als Pauschale für die Sozialabsicherung.

Wenn nach Ablauf des 6.  Monats die Selbständigkeit in einen weiteren Antrag nachgewiesen und von der Agentur positiv beschieden wird:

im Zeitraum 7. – 15. Monat  einen Zuschuss in Höhe von EUR 300 als Pauschale für die Sozialabsicherung

Wie stelle ich den Antrag bei der Agentur für Arbeit?

Noch vor Beginn der letzten 150 Tage mit Anspruch auf ALG 1

  1. Termin beim Sachbearbeiter beantragen und wahrnehmen
  2. Vom Sachbearbeiter das Antragsformular verlangen.
  3. Sollte der Sachbearbeiter, z.Bsp. wegen guter Vermittlungsmöglichkeiten sich weigern, nicht locker lassen, sondern darauf  bestehen.
  4. Das eingedruckte Datum der Übergabe des Antrages auf dem Formular sofort vor Ort prüfen.
  5. Vor Ablauf der 150 Tage ALG-Anspruch die Selbständigkeit als Haupterwerb als Gewerbe (Gewerbeamt, Stadt) oder Freiberufler (Finanzamt) anmelden
  6. Dann den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der Agentur einreichen.

Wie fülle ich den Antrag aus und was gehört dazu? 

  1. Antrag für Gründungszuschuss
  2. fachkundige Stellungnahme
  3. Businessplan
  4. Lebenslauf
  5. Nachweise zu Fähigkeiten und Kenntnisse für die selbständigen Tätigkeit wie fachliche, unternehmerische Qualifikation, Berufserfahrung, u.a.
  6. Gewerbeanmeldung oder bei Freiberuflern die Steuernummer vom Finanzamt
  7. weitere Unterlagen, sofern diese von der Agentur explizit verlangt werden, wie Eintragung bei Handwerkskammer

Wer erstellt die fachkundige Stellungnahme? 

Die beizubringenden Unterlagen kann jeder Gründer selbst erstellen bzw. zusammenstellen, mit Ausnahme der Fachkundigen Stellungnahme.

Die Fachkundige Stellungnahme kann von den genannten Institutionen oder Fachleuten ausgefertigt werden, wie von einem erfahrenen Coach für Existenzgründung. Denn es geht nicht um die Erfüllung einer Formalie, sondern um ein faires und fundiertes Feedback zu angestrebten Selbstständigkeit.

Gibt es Hilfestellung durch die ZMQ-Unternehmensgründung?

Ja, denn Unternehmensgründungen sind unser Fachgebiet.

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